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Zentraler Bauschutt-Container in Löf PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Bruno Seibeld   
Dienstag, 23. Februar 2010

Bruno Seibeld - Der Bürgermeister informiert

Für die Einwohner und Bürger aus der Verbandsgemeinde Untermosel wird ab März 2010 wieder ein zentraler Depotcontainer für Bauschutt (Bauhof der Ortsgemeinde Löf – Gewerbegebiet) vorgehalten. Die Organisation der Annahme von Bauschutt (Samstagvormittag) liegt in der Hand der Ortsgemeinde Löf. Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weist darauf hin, dass hier künftig kein Erdaushub – auch nicht in Kleinmengen – angenommen werden kann, da Erdaushub die Wiederverwertung erschwert. Derartige Stoffe sind künftig von der Containernutzung grundsätzlich ausgeschlossen.

Sinkende Schülerzahlen

Die Zahl der einzuschulenden Kinder aus unseren Gemeinden wird in den nächsten Jahren (Einschätzung nach vorliegenden Geburtenzahlen) deutlich abnehmen.
Die Entwicklung für die Jahre 2010 bis 2015:

JahrEinzuschuldende Kinder:
2010177
2011149
2012139
2013144
2014117
2015110

Die Zahlen können naturgemäß durch Zuzüge oder auch durch Wegzüge noch variieren, der Trend wird sich dadurch jedoch nicht wesentlich verändern.

Derzeit sind 7 Grundschulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Untermosel; daneben ist auch die Ortsgemeinde Niederfell Träger ihrer Grundschule (insgesamt somit 8 Grundschulen in der Verbandsgemeinde Untermosel).
Deutlich abnehmen wird dabei die Schülerzahl an der Grundschule in Kobern-Gondorf, die noch vor wenigen Jahren von deutlich mehr als 200 Schülern (aus Kobern-Gondorf und Wolken) besucht wurde. Derzeit liegt die Zahl bei rd. 200 Schülern, schon ab dem Schuljahr 2012/2013 ist hier nur noch mit rd. 140 Schülern zu rechnen.

Wiederkehrender Beitrag „Schmutzwasser“ in Vorbereitung

In der jetzt geltenden Entgeltsatzung ist festgelegt, dass 20 % der dem Schmutzwasser zuzurechnenden Kosten (rd. 420.000,00 Euro) über den „wiederkehrenden Beitrag Schmutzwasser“ auf alle anschließbaren und angeschlossenen Grundstücke umverteilt werden. Gerade diese neue Regelung wird dem Verursacherprinzip gerecht, da mit der Investition (Verlegung von Kanalleitungen, etc.) zu Gunsten bebaubarer Grundstücke Kosten „verursacht“ werden.

Der „wiederkehrende Beitrag Schmutzwasser“ (kalkuliert mit 0,08 Euro/m² beitragspflichtige Grundstücksfläche) wird von allen Eigentümern angeschlossener und anschließbarer Grundstücke, also von allen, für die die Abwasserbeseitigungsanlagen vorgehalten werden, erhoben.

Würde der „wiederkehrende Beitrag Schmutzwasser“ nicht erhoben, so müsste die Schmutzwassergebühr – um eine Kostendeckung zu erreichen – auf 2,50 Euro/m³ angehoben werden.

Für die Ermittlung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche ist (auch für unbebaute Grundstücke) für die ersten 2 Vollgeschosse ein Zuschlag von 20 %, für jedes weitere Vollgeschoss ein Zuschlag von 10 % auf die Grundstücksfläche vorzunehmen.

 
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